Sicher arbeiten im Rinderstall VSG 4.1

Versicherung

Um Unfällen mit Rindern vorzubeugen, wurde die Unfallverhütungsvorschrift „Tierhaltung“ (VSG 4.1) erneuert.

Am 1. April 2024 endet die dreijährige Übergangsfrist für bauliche Änderungen zur Sicherung von Arbeiten am Tier.

Die Neuerungen der VSG 4.1 für Rinderhalter auf einen Blick:

  • Ausreichende Fixier- und Separiereinrichtungen für Einzeltiere oder Gruppen in der Stallanlage
  • Beim Besamen/Behandeln dürfen sich keine weiteren freilaufenden Tiere in dem Bereich aufhalten und
  • zu besamende/behandelnde Tiere müssen während der Maßnahme sicher fixiert sein.
  • In der Milchviehhaltung ist ein mitlaufender Deckbulle im Laufstall verboten, der Deckbulle muss separat untergebracht werden (Deckbullenbucht)
  • Fixieren oder Separieren des Deckbullen beim Zusammenführen und bevor der Tierbetreuer die Bucht betritt
  • Helfer benötigen Tierkenntnisse zum sicheren Umgang mit Rindern
  • Tiere aus dem Bestand entfernen, die sich aggressiv verhalten und Menschen gefährden können, spätestens nach einem Angriff